Tipps & Tricks

Gefahr für Bürgersteige: StVO-Regeln für Inlineskater

26.06.2017
Gefahr für Bürgersteige: StVO-Regeln für Inlineskater

Der Sommer lockt, mit Inlineskates ein paar flotte Runden zu drehen: Wer die Füße schnell genug bewegt, erreicht leicht Geschwindigkeiten von 15 km/h. Trotzdem zählen Inlineskater laut Straßenverkehrsordnung (StVO) zu den Fußgängern und müssen auf Bürgersteigen fahren. Nur wenn ein Zusatzzeichen es ausdrücklich erlaubt, dürfen sie auf Radwege, Seitenstreifen oder Fahrbahnen ausweichen. Wobei Skater auch hier zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet sind. Sie müssen sich am rechten Fahrbahnrand bewegen, damit schnellere Fahrzeuge jederzeit überholen können.

 

Wie sich Skater auf dem Bürgersteig zu verhalten haben, hat der Gesetzgeber in der StVO laut dem Versicherer HUK-Coburg genau geregelt: Rücksicht auf Fußgänger nehmen und Schrittgeschwindigkeit fahren. Speziell schnelle Rollschuhfahrend müssen für die Unfallfolgen einstehen. Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und im schlimmsten Fall sogar Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer eine lebenslange Rente zahlen.

 

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können; bewegen sich die Kinder im Straßenverkehr, verschiebt sich die Altersgrenze um drei Jahre nach oben. Straßenverkehr bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug handelt. Ob Kinder tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht allein vom Alter, sondern auch von ihrer individuellen Einsichtsfähigkeit ab: Intellektuelle Tiefflieger zahlen also merkwürdiger Weise weniger - der Geschädigte ist dann plötzlich der Dumme. Ausschlaggebend ist, ob das Skaterkid die eigene Verantwortung und die Konsequenzen seiner Handlung richtig einschätzen kann. Sind sie dazu in der Lage, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald sie erwachsen sind und eigenes Geld verdienen, kommen Renten- oder Entschädigungszahlungen auf sie zu.

 

Doch auch die Eltern werden zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Fazit: Ohne private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.

 

Wer Inliner anzieht, sollte nicht allein an die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer denken, sondern auch an die eigene. Viele Verletzungen lassen sich mit richtiger Schutzausrüstung ganz vermeiden oder die Unfallfolgen deutlich abmildern. Darum sollten Helm, Ellenbogen-, Hand- und Knieschoner eine Selbstverständlichkeit sein. (dpp-AutoReporter/wpr)



Erste Schritte
Anzeige