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Oldtimer- und Saisonkennzeichen bald kombinierbar

26.04.2017
Oldtimer- und Saisonkennzeichen bald kombinierbar

Oldtimer-Besitzer können künftig noch mehr sparen: Ab dem 1. Oktober 2017 erlauben die Zulassungsbehörden die Kombination aus H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen. Wie der TÜV Nord mitteilt, können nach der Änderungsverordnung, die jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, H-Kennzeichen auch für zwei bis elf Monate genutzt werden. Die pauschale Kfz-Steuer für Oldtimer in Höhe von 191,73 Euro im Jahr wird dann anteilig berechnet. Wer also seinen Oldtimer im Winter in der Garage schonend ‚einmottet‘, kann bares Geld sparen. Viele Oldtimerbesitzer werden auf Grundlage dieser Regelung den Einsatz ihres Fahrzeugs mit einer H-Zulassung auf die Sommermonate beschränken, um so außerhalb der Saison an der Steuer und an der Versicherung zu sparen.

 

Auch das Aussehen der Kennzeichen ist bereits festgelegt. Sie zeigen sowohl das ‚H‘ als auch dahinter die beiden Zahlen, die wie beim Saisonkennzeichen den Gültigkeitszeitraum benennen. Zum Beispiel 04-10 für den April bis zum 31. Oktober.

 

Das H-Kennzeichen ist ein spezielles Kennzeichen für historische Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und in einem guten, originalen oder zeitgenössisch restaurierten Zustand sind. Das H-Kennzeichen erhält man mit einem positiven Oldtimergutachten zum Beispiel vom TÜV Nord. Es zeichnet dieses Fahrzeug dann als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut aus - mit der Folge, dass unabhängig von Hubraum und Verbrauch nur eine pauschale Steuer fällig wird.

 

Die verschwindend geringe Zahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen darf auch unabhängig vom Schadstoffausstoß in den Umweltzonen deutscher Städte bewegt werden. (dpp-AutoReporter/wpr)



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