Sie laufen unter dem Begriff Funmobile, erfreuen sich großer Nachfrage nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, doch der Spaß kann den Nutzern der ‚Hoverboards‘ schneller vergehen, als die Trendbretter fahren. Insbesondere dann, wenn sie ihre elektrischen Skateboards im öffentlichen Raum, also auf Fußwegen, öffentlichen Plätzen oder gar auf Straßen nutzen. Denn dann drohen Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes.
Die wackligen Spaßplanken gehen zurück auf den zweiten Teil der Science-Fiction-Film-Trilogie ‚Zurück in die Zukunft‘, in der Marty McFly auf einem Skateboard ohne Räder durch die Zukunft schwebt. Die ‚geerdete‘ Version mischt heute den einachsigen Elektroroller Segway mit einem Skateboard - eine teurer Verkaufshit nicht in den USA, sondern auch hierzulande. Immer mehr Menschen wollen sich auf der per Batteriestrom angetriebenen Trittfläche mit zwei seitlichen Rädern, die durch Gewichtsverlagerung gesteuert wird, fortbewegen.
Doch da die scheinbar futuristischen Vehikel mit dem Elektroantrieb mehr als 6 km/h schnell werden können, stellen sie vor dem humorfreien Gesetz keine Spaßmobile mehr dar, sondern einfach nur Kraftfahrzeuge - und für deren Betrieb ist nun mal ein Führerschein nötig. Sonst drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
Zum Zweiten sind die Geräte als Kraftfahrzeuge derzeit nicht zugelassen, da an ihnen Beleuchtung und Bremse ebenso fehlen wie eine Klingel bzw. ein anderes Warnsignal. Das bedeutet juristisch: Der Betrieb eines solchen Boards auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist schlicht illegal und strafbewehrt.
Ein Hoverboarder macht sich im öffentlichen Raum auch noch einer weiteren Straftat schuldig, nämlich des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG). Denn als Kraftfahrzeug müsste auch eine solche beräderte Trendplanke versichert sein. Besonders unangenehme Folgen sind absehbar, wenn es mit dem Brett zu einem Unfall kommt. Denn dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht.
Deshalb bleiben für allen Trendfolger nur Privatgelände übrig. Wer sich hingegen mit seinem Hoverboard auf öffentliche Straßen, Fuß- oder Radwege begibt riskiert finanziell Einiges. (dpp-AutoReporter/wpr)