Wenn man einen Unfall verschuldet, für den die Autoversicherung zahlt, wird man "hoch gestuft".
Das heißt, Sie kommen dann im auf den Unfall folgenden Jahr in eine höhere SFK.
Es gibt allerdings Autoversicherungen mit so genannten "Rabattrettern".
Das heißt, man hat einen Schaden "gut" und wird also nicht hoch gestuft. Natürlich lassen sich die Versicherungen solche Extras bezahlen, weshalb es sein kann, dass der Beitrag mit so einem Rabattretter etwas höher ausfällt.
Haben Sie einen Unfall verschuldet, müssen Sie das unverzüglich Ihrer Versicherungsgesellschaft melden , und zwar unabhängig davon, ob es sich nur darum handelt, den Schaden des Unfallgegners zu regulieren oder ob Sie gleichzeitig auch Ihre Kasko für den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden in Anspruch nehmen wollen.
Hat Ihr Auto nur einen geringen, günstig zu reparierenden Schaden davon getragen, kann es unter Umständen besser sein, diesen aus eigener Tasche zu zahlen anstatt die Vollkasko in Anspruch zu nehmen, denn auch in dieser wird man nach regulierten Schäden hoch gestuft. Dadurch steigt im folgenden Jahr der Beitrag. Dies kann so erheblich sein, dass es sich eher rechnet, den Schaden selber zu zahlen.
Diese Möglichkeit haben Sie übrigens auch bei einem Haftpflichtschaden am gegnerischen Fahrzeug: Ist der Kostenaufwand nur gering, z.B. weil es sich um ein altes Auto handelt, was praktisch nichts mehr wert ist oder weil nur eine Stoßstange oder ähnliches ersetzt werden muss ( Das ist bei manchen Modellen billig, bei anderen, meist den neuen ziemlich teuer - das muss man dann von Fall zu Fall entscheiden! ), kann es sich auch hier lohnen, den Schaden selber zu zahlen.
Dies ist auch nachträglich möglich: Wenn Ihre Versicherung den Schaden reguliert hat, können Sie sich dort erkundigen, was Sie dann im folgenden Jahr bei hoch gestuftem Vertrag zahlen müssten. Ist der erhöhte Beitragssatz im Gegensatz zum Schaden unverhältnismäßig hoch, können Sie Ihrer Versicherung den Betrag, den diese an Ihren Unfallgegner bzw. dessen Werkstatt gezahlt hat, ersetzen. Aufpassen - das ist nur in einer bestimmten Zeit nach dem Unfall bzw. der Regulierung möglich!
Sie werden dann nicht hoch gestuft, sondern im nächsten Jahr ganz normal weiter herab gestuft, als hätte es den Unfall nicht gegeben.
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