KFZ-Versicherung
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Zusätzliche Versicherungen

Zu den genannten verkaufen die Versicherungsvertreter gerne noch weitere Versicherungen zum Thema Auto, wie die Insassenunfallversicherung oder eine Schutzbriefversicherung.

Gleich vornweg:
Beide befinden sich immer wieder in Zeitschriften, die Versicherungsvergleiche anstellen unter den als unwichtig angesehenen Verträgen, die man sich sparen kann!

Um das zu verstehen, muss man sich nur einmal damit auseinander setzen, welche Versicherung wofür haftet:

Für Schäden am Auto, die durch einen unverschuldeten Unfall entstehen, haftet die Kfz - Haftpflicht - Versicherung des Unfallverursachers. Ebenso für die dabei entstandenen Personen - und Sachschäden an anderen Dingen als am Auto selber sowie für Abschleppgebühren und Leihwagen während der Reparaturdauer oder bis zum Kauf eines Ersatzfahrzeugs.

Für Schäden am Auto, die anderen bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall entstehen, haftet Ihre Kfz - Haftpflichtversicherung. Ebenso für die dabei entstandenen Personen - und Sachschäden an anderen Dingen als am Auto des Geschädigten selber und durch den Unfall resultierende Kosten wie Leihwagen usw.

Auch, wenn bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall Ihr Beifahrer oder andere Insassen Ihres Fahrzeugs zu Schaden kommen, haftet Ihre Kfz - Haftpflichtversicherung. Kommen Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall zu Schaden, haftet Ihre private Unfallversicherung.

Normalerweise zahlt eine Versicherung dann nicht, wenn eine andere Versicherung vorrangig in der Haftung ist bzw. bereits eine andere Versicherung den Schaden reguliert hat. Von 2 Versicherungen Geld für denselben Schaden gibt es üblicherweise nicht! Man sollte sich daher vor Abschluss einer Insassenversicherung erkundigen, ob sie auch leistet, wenn vorher bereits eine Haftpflichtversicherung gezahlt hat.

Dies macht also eine Insassenunfallversicherung mehr oder weniger überflüssig, da Ihre Insassen bei Unfällen, an denen ein anderer Schuld hat, von dessen Haftpflicht -Versicherung entschädigt werden müssen, genau wie Sie selbst. Haben Sie den Schaden verursacht, zahlt Ihre Haftpflicht - Versicherung an die Geschädigten.
Haben Sie selbst einen körperlichen Schaden davon getragen, können Sie dafür Ihre private Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Da also alle Personenschäden bereits von anderen Versicherungen wie Kfz - Haftpflicht und private Unfallversicherung abgedeckt sind, können Sie sich die Kosten für die - meist auch noch recht teure - Insassen - Unfallversicherung wirklich sparen!

Diese Versicherung wäre einzig für diejenigen interessant, die keine private Unfallversicherung haben, damit Personenschäden an ihrer eigenen Person abgesichert sind. Allerdings wäre es sicher sinnvoller, auf die Insassenunfallversicherung zu verzichten und stattdessen lieber eine private Unfallversicherung abzuschließen, die dann nicht nur Ihren Personenschaden bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Ihrem Auto abdeckt, sondern darüber hinaus auch alle anderen Unfälle, die Ihnen im täglichen Leben vielleicht passieren.

Die Schutzbriefversicherung dient meist dazu, die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen abzudecken, wie Abschleppen des nicht mehr fahrbereiten Unfallfahrzeugs oder Überführung des Wagens in die Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause, wenn Sie wegen Verletzungen nicht mehr selber fahren können, Übernachtungskosten, Kinderrückholung, die Überführung beim Unfall verstorbener Personen und ähnliches.

Allerdings ist der Versicherungsschutz nur für das bei der Gesellschaft versicherte Fahrzeug gültig! Wollen Sie diese Versicherung personenbezogen haben, müssen Sie das extra erfragen.

Wenn Sie also den Wagen Ihres Partners oder eines Freundes geliehen haben und damit einen Unfall haben, greift die Schutzbriefversicherung, die Sie für Ihre Auto abgeschlossen haben im Normalfall nicht.

Somit stellt sich die Frage, ob es nicht besser ist, anstelle der Schutzbriefversicherung für ein bestimmtes Fahrzeug lieber Mitglied bei einem Automobilclub wie dem ADAC zu werden?!

Die Automobilclubs bieten im Rahmen der Mitgliedschaft etwa die gleichen Leistungen wie die Versicherungen in ihren Schutzbriefversicherungen. Im Gegensatz zu der Fahrzeugbezogenen Schutzbriefversicherung der Versicherungsgesellschaften kann man z.B. die Leistungen des ADAC auch in Anspruch nehmen, wenn man mit einem geliehenen Auto unterwegs ist.

Auch gelten die Leistungen für alle Fahrzeuge, die Sie zugelassen haben, was natürlich besonders für Paare mit 2 Fahrzeugen oder bei Fahrzeugwechsel interessant ist. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Partner und Kinder zu ermäßigtem Beitrag mit einzubeziehen. Der Leistungsumfang hängt davon ab, ob Sie "normales" Mitglied oder Plus - Mitglied sind ( bei Plus - Mitgliedern sind die Leistungen etwas umfangreicher und der Partner muss gar nicht selbst Mitglied sein, da die Leistungen beispielsweise auch gelten, wenn jemand anderes ein auf Sie zugelassenes Auto fährt. ).

Wobei hier nicht unterschlagen werden soll, dass es Gesellschaften gibt, bei denen die Schutzbriefleistungen bereits in der normalen Autoversicherung enthalten sind. Ob dies den Vertrag unnötig verteuert, kann man herausfinden, indem man einen Versicherungsvergleich macht.

Man sieht also deutlich, dass nicht alles, was einem angeboten wird, auch wirklich sinnvoll ist. Daher sollte man sich vor Abschluss einer Autoversicherung für das Auto immer erst informieren, was man wo für wie viel Geld bekommt. Hierfür können Sie auch den Versicherungsrechner unter folgendem Link nutzen (aspect online - Versicherungsvergleich).

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