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Rabatte, Zweitwagenregelung und Rabattübertragung
Nun gibt es bei den meisten Versicherungsgesellschaften noch ein paar Möglichkeiten, den Beitrag individuell zu gestalten.
So bieten viele Gesellschaften Rabatt dafür an, dass man mehrere Autos bei ihnen versichert hat. Wenn beispielsweise ein Ehepaar 2 Wagen bei derselben Versicherung versichert hat, wird es meist billiger.
Das ist die so genannte Zweitwagenregelung.
Hier muss man für den als 2. angemeldeten Wagen nicht mehr die hohe Einstiegsprämie zahlen, sondern bekommt direkt eine bessere SFK.
Einige Gesellschaften bieten sogar an, das 2. Auto mit derselben SFK zu versichern wie das erste!
Und sogar "Drittwagen" ( wobei es den Begriff offiziell im Versicherungsdeutsch nicht gibt ) können oftmals mit dieser Regelung zugelassen werden. Immerhin kann man ja ein 3. Fahrzeug für Tochter, Sohn oder die Firma zulassen.
Hierbei aber ganz wichtig: Achten Sie bei solch einer Regelung darauf, dass die Fahrzeuge möglichst voneinander unabhängig sind! Sonst kann es nach einem Unfall ein böses Erwachen geben, wenn alle 2 oder gar 3 Verträge plötzlich hoch gestuft werden! ( Siehe hierzu "Was passiert bei einem Unfall?" )
Wobei manche Versicherungen diesen Rabatt nur gewähren, wenn die Fahrzeuge auf ein und dieselbe Person zugelassen sind. In dem Fall müssten also beide Autos entweder auf den Ehemann oder beide auf die Ehefrau zugelassen sein, um den Rabatt zu bekommen. Es gibt aber auch Gesellschaften, die den 2. Wagen in eine günstigere SFK einstufen, auch wenn man nicht verheiratet oder der 1. Wagen bei einer anderen Gesellschaft versichert ist - hier hilft nur vergleichen!
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die
SFK zwar personenbezogen ist, aber der Person zugerechnet wird, auf die der
Wagen zugelassen ist: Wenn also eine
Ehefrau jahrelang ihr Auto auf den Namen ihres Mannes zugelassen hatte, um bei der Versicherung durch die Zweitwagenregelung Geld zu sparen, hat der Mann irgendwann 2 gute SFK, die Frau dagegen würde im Falle einer Zulassung eines Autos auf ihren eigenen Namen
wie ein Fahranfänger eingestuft werden, obwohl sie jahrelang ein Auto gefahren hat!
Natürlich gibt es auch in dem Fall Möglichkeiten, trotzdem in eine bessere FSK zu kommen. Dies setzt allerdings voraus, dass sich das Paar einig ist: In dem Fall müsste der Ehemann eine
schriftliche Erklärung darüber abgegeben, dass die Frau von... bis... mit dem auf ihn zugelassenen Auto gefahren ist und / oder ihr offiziell eine seiner beiden
SFK übertragen. Diese
Rabattübertragung wird von den Versicherungsgesellschaften aber nur bei
Eheleuten und Verwandten 1. Klasse vorgenommen, also Eltern / Kinder. Schon wenn die Oma oder der Opa seinem Enkel die Prozente übertragen will, sperren sich viele Gesellschaften dagegen. Wenn also ein
Fahranfänger, um Geld zu sparen, seinen Wagen als
Zweitwagen auf Oma oder Opa zulässt, sollte er sich darüber im Klaren sein, dass er später, wenn er ein Auto auf den eigenen Namen zulassen möchte, entweder mit den Prozenten von vorn anfangen muss oder sich bei der Wahl seiner künftigen Kfz Versicherung danach richten muss, welche Gesellschaft bereit ist, die Prozente bzw. SFK von Oma oder Opa auf ihn zu
übertragen!
Eine Rabattübertragung von
Freunden untereinander wird grundsätzlich von den Versicherungen nicht gewährt oder nur in Ausnahmefällen. Auch bei unverheirateten Paaren sperren sich manche Gesellschaften.
Etwas anderes ist es, wenn ein Paar irgendwann doch heiratet. In dem Moment, wo sie miteinander verheiratet sind, kann eine Rabattübertragung erfolgen.
Bei Ehepaaren mit
verschiedenen Nachnamen muss meist nachgewiesen werden, dass die beiden tatsächlich verheiratet sind, um eine Rabattübertragung zu bekommen.
Zusätzlich zur Zweitwagenregelung gewähren viele Gesellschaften
weitere Rabatte:
So wird beispielsweise der Beitrag oft günstiger, wenn das Auto nachts in einer
verschlossenen Garage geparkt wird anstatt am Straßenrand.
Jemand, der
Wohneigentum hat, bekommt oft günstigere Beiträge als Mieter.
Auch eine
Alarmanlage kann sich positiv auf die Versicherungsbeiträge auswirken.
Sichert man im Vertrag zu, dass man das Auto nur alleine fährt, also kein anderer außer
man selbst oder der Partner damit fährt, kann man Geld sparen.
Hier machen viele Versicherungen keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. In dem Fall muss normalerweise der Namen des Partners angegeben werden.
Ebenfalls kann es Rabatt dafür geben, dass man zusichert, dass nur Fahrer ab einem
bestimmten Alter ( meist über 23 oder 25 ) mit dem Auto fahren.
Dies rührt daher, dass den Statistiken zufolge
jüngere Fahrer öfter Unfälle verursachen als ältere.
Manche Versicherungsgesellschaften gewähren auch einen Rabatt, wenn ein Fahrzeug nur von einer
Frau gefahren wird, also kein Mann an's Steuer darf.
Auch hierfür liefert die
Statistik die Begründung, da festgestellt wurde, dass Frauen weniger und nicht so teure Schäden verursachen wie Männer.
Darüber hinaus kann es auch billiger werden, wenn man ein
Kind oder mehrere, vorzugsweise
kleine Kinder hat, da die Versicherungen davon ausgehen, dass Mütter und Väter
vorsichtiger fahren als kinderlose.
Es gibt auch Versicherungen, die Rabatte geben, wenn das Auto auf jemanden zugelassen wird, der eine
Behinderung hat.
Ganz wichtig ist es auch oft,
wie viele Kilometer man innerhalb eines Jahres mit dem Auto zurück legt!
Jemand, der nur an Wochenenden mal zum Verwandtenbesuch fährt und ansonsten öffentliche Verkehrsmittel benutzt, wird somit weniger Beitrag zahlen als derjenige, der täglich viele Kilometer mit dem Auto zur Arbeit fährt.
Außerdem gibt es noch spezielle Angebote für
Firmeninhaber, die gleich mehrere Autos, also ihre ganze "Fahrzeugflotte" versichern wollen. Diese kann man bei den Gesellschaften speziell erfragen.
Seit einiger Zeit gibt es sogar die Möglichkeit für jemanden, der einen Firmenwagen gefahren hat, dessen
SF-Klasse zu übernehmen ( machen aber nicht alle Gesellschaften, daher erst erkundigen! ).
Hierfür muss der
Arbeitgeber, auf dessen Namen oder Firma das vom Arbeitnehmer gefahrene Auto versichert war, dem Arbeitnehmer eine
Unfall - Bilanz über die Jahre geben, in denen er das Firmenfahrzeug gefahren hat. So kann belegt werden, ob der Fahrer, also der Arbeitnehmer, unfallfrei gefahren ist und wie lange.
Somit kann der Firmenwagenfahrer nun die
SFK des Firmenwagens bekommen, wenn er ein Auto auf seinen eigenen Namen zulässt.
Der Chef, also der
Besitzer der Firma und des Autos, kann normalerweise seinen Rabatt für den Wagen ebenfalls behalten.
Für diese Regelung muss der Fahrer meist über
25 Jahre alt sein und darf innerhalb der letzten
12 Monate vor der Rabattübertragung keinen Unfall verursacht haben.
Da allein schon durch die
jährlichen Änderungen bei Typklassen und Regionalklassen die
Beiträge ständig variieren, lohnt es sich, immer wieder die Preise der verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu
vergleichen, um immer einen möglichst günstigen Vertrag zu haben.
Normalerweise kann man immer zum Jahresende seinen
Vertrag kündigen und bei einer anderen Gesellschaft einen neuen abschließen.
Ein
außerordentliches Kündigungsrecht hat man eigentlich immer, wenn sich die Beiträge erhöhen und nicht gleichzeitig auch der Leistungsumfang erweitert wird oder nach einem Unfall, den die Versicherung reguliert hat ( oder nicht ).
Aber Achtung: Es gibt Gesellschaften, die
Sonderrabatte von einer vorherigen Gesellschaft oder einen von Eltern oder Partner übertragenen Rabatt
nicht unbedingt anerkennen! Hier hilft nur, sich
vorher schlau zu machen, zu vergleichen und sich
auszurechnen, ob der alte Vertrag mit dem bestehenden Rabatt günstiger ist oder der billigere Tarif der neuen Versicherung ohne den Rabatt der alten.
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