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Abblendlicht
In der EU gehört das Abblendlicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung. Das Abblendlicht soll bei Dunkelheit, das eigene Auto für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar machen, ohne diese dabei zu blenden. Der Fahrer kann somit Schilder, Hindernisse und Gefahren frühzeitig erkennen. Das Abblendlicht ist heutzutage dergestalt installiert, dass die Fahrbahn asymmetrisch ausgeleuchtet wird. Dies bedeutet, dass die rechte Fahrbahn bei Rechtsverkehr intensiver ausgeleuchtet ist als die linke Fahrbahn bzw. umgekehrt.
Siehe auch:
Fernlicht,
Standlicht,
Kurvenlicht,
Lichthupe,
Nebelscheinwerfer,
Nebelschlussleuchte,
Parklicht,
Tagfahrlicht