Autolexikon
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Standlicht

Das Standlicht, das auch "Begrenzungslicht" genannt wird, dient zur Beleuchtung eines stehenden Fahrzeugs. Das kann zum Beispiel beim Parken auf dem Seitenstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften nötig sein, wenn es dunkel ist. Dagegen muss beim Halten oder Parken auf der Straße außerhalb geschlossener Ortschaften das Abblendlicht eingeschaltet sein. Vorn muss das Standlicht weiß, hinten rot sein, so lauten die Vorschriften in Deutschland. Nicht zu verwechseln ist das Standlicht mit dem Parklicht.

Siehe auch: Fernlicht, Kurvenlicht, Lichthupe, Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte, Parklicht, Rückfahrscheinwerfer, Standlicht, Tagfahrlicht

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