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Parklicht
Im Gegensatz zum
Standlicht dient das Parklicht, das bei abgezogenem Zündschlüssel zum Einsatz kommt. Es ist einseitig leuchtend und darf innerhalb geschlossener Ortschaften an Plätzen ohne genügende Beleuchtung, etwa durch Laternen, die nur einen Teil der Nacht eingeschaltet sind, verwendet werden.
Siehe auch:
Fernlicht,
Kurvenlicht,
Lichthupe,
Nebelscheinwerfer,
Nebelschlussleuchte,
Parklicht,
Rückfahrscheinwerfer,
Standlicht,
Tagfahrlicht