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Fernlicht
Im Gegensatz zum
Abblendlicht soll das Fernlicht die Fahrbahn möglichst weit ausleuchten, um im Dunkeln oder in der Dämmerung weiter vorausschauen zu können. Der Einsatz ist auf Land- und Überlandstraßen, bzw. innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt, wenn diese keine oder nur unzureichende Beleuchtung aufweisen.
Weiterhin muss gewährleistet sein, dass andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger oder Tiere nicht geblendet werden.
Auch auf Autobahnen darf das Fernlicht unter bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz kommen, hier ist auch auf den Mittelstreifen zu achten, ob dieser die Fahrer auf der Gegenspur ausreichend vor der Blendung schützt.
Eine weitere Anwendung des Fernlichts ist die so genannte "
Lichthupe".
Siehe auch:
Fernlicht,
Standlicht,
Kurvenlicht,
Lichthupe,
Nebelscheinwerfer,
Nebelschlussleuchte,
Parklicht,
Tagfahrlicht