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Lichthupe
Mit dem Begriff "Lichthupe" wird das kurze Aufblenden des
Fernlichts bei einem Fahrzeug bezeichnet. Dazu muss nicht dass
Abblendlicht eingeschaltet sein, die Lichthupe funktioniert auch, wenn die Scheinwerfer nicht in Betrieb sind.
Der Einsatz der Lichthupe ist in Deutschland relativ streng limitiert: Sie ist gedacht, um einen Überholvorgang anzukündigen (wozu auch die akustische Hupe kurz verwendet werden darf). Außerdem kann die Lichthupe verwendet werden, wenn man eine Gefahrensituation für sich oder andere Verkehrsteilnehmer sieht.
Einige weitere Verwendungsmöglichkeiten werden weitestgehend gebilligt, dazu zählt das Grüßen per Lichthupe oder deren Gebrauch als freundliche Geste, etwa, um jemanden die Vorfahrt zu gewähren oder bei einem Überholvorgang anzuzeigen, dass man wieder nach linke einscheren kann.
Siehe auch:
Fernlicht,
Kurvenlicht,
Lichthupe,
Nebelscheinwerfer,
Nebelschlussleuchte,
Parklicht,
Rückfahrscheinwerfer,
Standlicht,
Tagfahrlicht