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Rückfahrscheinwerfer
Seit 01. Januar 1987 besteht die Pflicht, PKW mit einem Rückfahrscheinwerfer auszustatten. Dieser zeigt an, wenn für das Fahrzeug der Rückwärtsgang eingelegt wird, der Scheinwerfer soll zum einen den Fahrvorgang erleichtern, zum anderen aber auch für andere ein (Warn-)Signal sein, dass das entsprechende Fahrzeug rückwärts fährt bzw. fahren wird.
Siehe auch:
Fernlicht,
Kurvenlicht,
Lichthupe,
Nebelscheinwerfer,
Nebelschlussleuchte,
Parklicht,
Rückfahrscheinwerfer,
Standlicht,
Tagfahrlicht