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Nebelschlussleuchte
Eine rote, hinten angebrachte und auffallend rot strahlende Leuchte an einem Fahrzeug bezeichnet man als Nebelschlussleuchte. Mit einer mittig oder zwei symmetrisch angebrachten Nebelschlussleuchten müssen Autos, deren höchste Geschwindigkeit die 60 km/h überschreitet, ausgestattet sein, sofern sie nach dem 31.12.1990 zugelassen worden sind. Die Nebelschlussleuchte dient dazu, ein Fahrzeug bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 Metern leichter erkennbar zu machen. Bei Fahrten ins Ausland sollten zum Teil stark abweichende Regelungen beachtet werden!
Siehe auch:
Fernlicht,
Kurvenlicht,
Lichthupe,
Nebelscheinwerfer,
Nebelschlussleuchte,
Parklicht,
Rückfahrscheinwerfer,
Standlicht,
Tagfahrlicht