Die obersten deutschen Bundesbehörden haben eigene Kennzeichen für ihre Dienstwagen:
0-1 Bundespräsident
0-2 Bundeskanzler/-in
0-3 Außenminister
0-4 Staatssekretär im Auswärtigen Amt
1-1 Bundespräsident
Auch die Dienstfahrzeuge für Mitglieder des Bundestages, Bundesrates, Bundespräsidialamtes, der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichtes haben ein auffälliges Merkmal. Die Kennzeichen der entsprechenden Fahrzeuge beginnen jeweils mit "BD" für "Bund". Gleichfalls gibt es eigene Kürzel für Landesregierungen, sowie deren Parlamente, Ministerien usw.
Allerdings werden in der Praxis oft ganz gewöhnliche, unauffällige Kennzeichen verwendet, manchmal sogar so genannte "Wechselkennzeichen", was als Schutzmaßnahme zu verstehen ist.
Behördenkennzeichen sind allerdings ein Auslaufmodell, denn diese sind seit dem 01. März 2007 ersatzlos gestrichen worden. Künftig werden kommunale Fahrzeuge, die im Eigentum von Städten und Gemeinden sich befinden, sowie im Besitz von Organisationen, Verbänden und Institutionen befinden, die Städten, Gemeinden und Ländern unterstehen, mit normalen, zivilen Kennzeichen ausgestattet.
Kraftfahrzeug-Kennzeichen Geschichte der Kennzeichen Geburtsstunde der Kennzeichen Kennzeichen 1914 bis 1945 Kennzeichen nach 1945 bis zur Gegenwart Wortvarianten Verwirrende Vielfalt Unterschiedliche Größen Anbringung der Kennzeichen Aufbau eines Autokennzeichens Wunschkennzeichen Sonderkennzeichen Ausfuhrkennzeichen Behördenkennzeichen Diplomatenkennzeichen Grünes Kennzeichen Händlerkennzeichen Kurzzeitkennzeichen Militärkennzeichen Oldtimerkennzeichen Saisonkennzeichen