Kennzeichen
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Oldtimerkennzeichen

Es gibt zwei besondere Kennzeichen für Fahrzeuge, die man im gewöhnlichen Sprachgebrauch als "Oldtimer" bezeichnet.

Das "H"-Kennzeichen
Eines davon ist grundsätzlich gehalten wie ein normales Standard-Kennzeichen: Dem Euro-Feld auf der Linken Seite folgt das Zulassungskürzel für den Kreis bzw. die Stadt, wo das Fahrzeug zugelassen worden ist. Dem schließen sich die Unterscheidungszeichen an. Die Schrift ist schwarz auf weißem Grund gehalten. Optisch unterscheidet sich dieses Kennzeichen nur durch den Buchstaben "H" am Ende von einem normalen. "H" steht für "historisch" und ist denmach kein Bestandteil der Erkennungsnummer. Von diesem Buchstaben rührt der Name dieses Kennzeichens, des "H"-Kennzeichens, her.

Für die Erteilung eines derartigen Kennzeichens müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Zunächst muss das Fahrzeug mehr als 30 Jahre als sein und weitgehend im originalen Zustand erhalten sein. Letzteres dient als Grundlage, um ein Fahrzeug als dienstbar für die "Erhaltung des fahrzeugtechnischen Kulturgutes" einzustufen. Weiterhin ist ein verkehrrsicherer Zustand zu gewährleisten, eine Hauptuntersuchung muss im zweijährigen Rhythmus durchgeführt werden, Fahrzeuge, die nach dem 10.07.1969 zugelassen worden sind, müssen auch die AU durchführen. Außerdem ist eine Fahrzeugbegutachtung durch einen Sachverständigen nachzuweisen.

"Rotes" bzw. "07er-Oldie"-Kennzeichen
Für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, gibt es ein anderes Kennzeichen, das als "Rotes Sonderkennzeichen" oder "07er-Oldie"-Kennzeichen bezeichnet wird. Wie der Name bereits sagt, unterscheidet es sich weitergehend vom Standardkennzeichen: Auffällig ist die rote Schrift. Außerdem beginnt die Unterscheidungsnummer immer mit der Ziffernfolge "07".

Wie üblich ist auf der linken Seite das Euro-Feld angebracht, gefolgt vom Zulassungskürzel. Auf der rechten Seite ist eine Nummer aufgeführt, die immer mit "07" beginnt. Auch hier müssen die Fahrzeuge weitgehend im ursprünglichen Zustand belassen worden sein. Das notwendige Alter ist jüngst von 20 auf 30 Jahre erhöht worden. Der gravierende Unterschied zum so genannten "H-Kennzeichen" ist, dass das Kennzeichen nicht für den Alltag gedacht ist. Das zeigt allein die Regelung, dass es für mehrere Fahrzeuge verwendet werden darf. Verwendung findet dieses Kennzeichen daher vorwiegend bei Überführungsfahrten, aber auch bei bestimmten "Oldtimer"-Veranstaltungen. Zum Nachweis der Einhaltung der Verwendungsbeschränkungen ist ein Fahrtenbuch zu führen.

Anders als das "H-Kennzeichen" ist diese Variante auf den Halter registriert und nicht auf ein Fahrzeug bezogen.



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