Auch hinsichtlich der Anbringung von Kennzeichen gibt es präzise Vorschriften. Diese müssen nämlich in Leserichtung angebracht sein, waagerecht und gut lesbar an der Außenseite des Fahrzeugs. Grenzen sind gesetzt für die Höhe der Anbringung und auch für die Neigung des Schildes, um die Lesbarkeit und damit die Identifikation des Fahrzeugs bzw. seines Halters zu gewährleisten.
Daher sind auch Überdeckungen in Form eines durchsichtigen Schutzes nicht zulässig, verdeckt darf das Schild auch nicht sein, etwa durch ein Reserverad oder eine Anhängerkupplung, bzw. aus dem Kofferraum heraushängende Gegenstände.
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die feste Verbindung mit dem Fahrzeug, was nichts anderes bedeutet, als dass das Kennzeichen festgeschraubt sein muss. Daher ist die ultimative Ersatzlösung bei der Kennzeichenvergabe in Form des Klebekennzeichens auch nur eine extrem selten angewandte.
Da ein Kennzeichen als Urkunde gilt, können bereits geringfügige Manipulationen als Urkundenfälschung bzw. Kennzeichenmissbrauch geahndet werden.
Kraftfahrzeug-Kennzeichen Geschichte der Kennzeichen Geburtsstunde der Kennzeichen Kennzeichen 1914 bis 1945 Kennzeichen nach 1945 bis zur Gegenwart Wortvarianten Verwirrende Vielfalt Unterschiedliche Größen Anbringung der Kennzeichen Aufbau eines Autokennzeichens Wunschkennzeichen Sonderkennzeichen Ausfuhrkennzeichen Behördenkennzeichen Diplomatenkennzeichen Grünes Kennzeichen Händlerkennzeichen Kurzzeitkennzeichen Militärkennzeichen Oldtimerkennzeichen Saisonkennzeichen