Für Fehler, die Fahrer im Zusammenhang mit der Einhaltung des Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug, gelten folgende Regelsätze:
Ist der Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes, werden 100 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig. Liegt der Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes, beträgt das Bußgeld 180 Euro, hinzu kommen drei Punkte in Flensburg.
Bei einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes zahlt der Fahrer 240 Euro und erhält vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Beläuft sich der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug auf weniger als 2/10 des halben Tachowertes, werden 320 Euro fällig, zudem wird ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt.
Bei einem Abstand, der unter 1/10 des halben Tachowertes liegt, werden 400 Euro fällig, vier Punkte erhält der Fahrer in Flensburg, hinzu kommt ein Fahrverbot von drei Monaten.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt