Bußgeldkatalog
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Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

Für das Wenden, Rückwärtsfahren oder entgegen der Fahrtrichtung fahren, soweit es sich um die Ein- oder Ausfahrt handelt, werden ein Bußgeld von 75 Euro und vier Punkte in Flensburg fällig.

Bei Wenden, Rückwärtsfahren oder entgegen der Fahrtrichtung fahren auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen werden ein Bußgeld von 130 Euro und vier Punkte in Flensburg fällig.

Handelt es sich um das Wenden, Rückwärtsfahren oder entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn, drohen 150 Euro Bußgeld, sowie vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Generell verschärfen sich die Strafen, wenn grob verkehrswidrig und rücksichtslos gewendet, rückwärts gefahren oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren wird bzw. der Versuch unternommen wird. Dann werden sieben Punkte in Flensburg fällig, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, sowie die Fahrerlaubnis entzogen, sollte so Leib und Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

Wird der Seitenstreifen benutzt, um schneller voranzukommen, werden 75 Euro Bußgeld fällig, zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg.

Für Parken auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen werden 70 Euro Bußgeld fällig, sowie zwei Punkte in Flensburg.

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Erste Schritte
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