Wird innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn gehalten, wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig.
Wird innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn gehalten und tritt dabei eine Behinderung des übrigen Verkehrs auf, werden 15 Euro Bußgeld fällig.
Sollte innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn geparkt werden, wird ein Bußgeld von 15 Euro erhoben.
Im Falle des Parkens auf der Fahrbahn innerhalb des Kreisverkehrs wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig, wenn dies mit der Behinderung des übrigen Verkehrs einhergeht.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt