Wird eine Ampel bei "Rot" überfahren, wird ein Bußgeld von 90 Euro erhoben, hinzu kommen drei Punkte in Flensburg.
Wird eine Ampel bei "Rot" überfahren und tritt dabei eine Gefährdung oder Sachbeschädigung auf, werden 360 Euro Bußgeld fällig, hinzu kommen vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Wird eine Ampel bei "Rot" überfahren, die schon länger als eine Sekunde leuchtendes "Rot" aufzuweisen hatte, werden 200 Euro Bußgeld erhoben, hinzu kommen vier Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
Wird eine Ampel bei "Rot" überfahren, die schon länger als eine Sekunde leuchtendes "Rot" aufzuweisen hatte, und tritt dabei eine Gefährdung oder Sachbeschädigung auf, werden 360 Euro Bußgeld erhoben, hinzu kommen vier Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt