Für Fehler, die Fahrer im Zusammenhang mit der Einhaltung des Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug, gelten folgende Regelsätze:
Ist der Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes, werden 75 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Liegt der Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes, beträgt das Bußgeld 100 Euro, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg.
Bei einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes zahlt der Fahrer 160 Euro und erhält drei Punkte in Flensburg. Sollte die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h betragen, wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen.
Beläuft sich der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug auf weniger als 2/10 des halben Tachowertes, werden 240 Euro fällig, zudem wird ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt, wenn die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt.
Bei einem Abstand, der unter 1/10 des halben Tachowertes liegt, werden 320 Euro fällig, vier Punkte erhält der Fahrer in Flensburg. Sollte die Geschwindigkeit über 100 km/h liegen, wird ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt