Liegt ein Alkoholgehalt im Blut von mehr als 0,5 Promille vor, werden abhängig vom Verhalten des Fahrers folgende Strafen verhängt.
Liegen keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vor, gibt es fünf Punkte in Flensburg, eine Geldbuße bis 1.500 Euro und bis zu drei Monaten Fahrverbot.
Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit werden sieben Punkte in Flensburg fällig, weiterhin droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre. Obendrein wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bei Verursachung eines Unfalls werden ebenfalls sieben Punkte in Flensburg fällig, es droht ebenfalls eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre. Weiterhin wird auch in diesem Fall die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Geldbuße kann bis 1.500 Euro reichen, ein Fahrverbot bis drei Monate reichen und der Führerschein sechs Monate bis fünf Jahre, bzw. auf Dauer entzogen werden.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt