Wird innerhalb einer geschlossenen Ortschaft rechts überholt, werden 30 Euro Bußgeld fällig.
Sollte innerhalb einer geschlossenen Ortschaft rechts überholt werden und dabei eine Sachbeschädigung auftreten, werden 35 Euro Bußgeld fällig.
Wird außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig, darüber hinaus gibt es drei Punkte in Flensburg.
Wird mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt, werden 40 Euro Bußgeld fällig, außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Sollte überholt werden, obwohl nicht abzusehen war, dass im Verlauf des gesamten Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, bzw. eine unklare Verkehrslage vorgelegen haben, werden 50 Euro Bußgeld fällig, zudem gibt es drei Punkte in Flensburg.
Sollte überholt werden, obwohl nicht abzusehen war, dass im Verlauf des gesamten Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, bzw. eine unklare Verkehrslage vorgelegen haben, werden 75 Euro Bußgeld fällig, zudem gibt es vier Punkte in Flensburg, wenn dabei Verkehrzeichen nicht beachtet werden oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren werden oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt wird.
Wird überholt, obwohl nicht abzusehen war, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, außerdem bei unklarer Verkehrslage und liegt dabei eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vor, werden 125 Euro Bußgeld fällig, weiterhin erhält man vier Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Wir überholt, ohne dabei Verkehrszeichen zu beachten, werden 40 Euro Bußgeld erhoben, zusätzlich erhält man einen Punkt in Flensburg.
Wirt mit einem Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen überholt, obwohl die Sichtweite weniger als 50 Meter betrug (hervorgerufen durch Nebel, Schneefall oder Regen), wird ein Bußgeld von 75 Euro erhoben und man erhält vier Punkte in Flensburg.
Sollte mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen überholt werden, obwohl die Sichtweite weniger als 50 Meter betrug (bei Nebel, Schneefall oder Regen) und der Überholvorgang mit Gefährdung oder Sachbeschädigung verbunden sein, wird ein Bußgeld von 125 Euro fällig, zudem erhält man vier Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Wird zum Überholen ausgeschert und dadurch der nachfolgende Verkehr gefährdet, werden 40 Euro Bußgeld erhoben, zudem erhält man zwei Punkte in Flensburg.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt