Im Zusammenhang mit einem Fußgängerüberweg begangene Fehler werden wie folgt geahndet:
Sollte an einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht werden oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren werden bzw. an einem Fußgängerüberweg überholt werden, droht ein Bußgeld von 50 Euro, zudem gibt es vier Punkte in Flensburg.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt