Im Zusammenhang mit Fahrzeugmängeln gelten folgende Tatbestände:
Sollte das amtliche Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen werden, werden 50 Euro Bußgeld fällig, zudem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Wird ein Kraftfahrzeug (außer einem Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen, werden 50 Euro Bußgeld fällig, darüber hinaus drei Punkte in Flensburg.
Sollte als Halter eines Kraftfahrzeugs (außer einem Mofa) die Inbetriebnahme mit abgefahrenen Reifen angeordnet oder zugelassen worden sein, werden 75 Euro fällig, zudem drei Punkte in Flensburg.
Wird ein Kraftfahrzeug oder Anhänger in mangelhaftem Zustand in Betrieb genommen, werden 50 Euro Bußgeld fällig, außerdem gibt es drei Punkte in Flensburg.
Ordnet der Halter eines Fahrzeugs oder Anhängers die Inbetriebnahme in mangelhaftem Zustand an oder lässt diese zu, werden 75 Euro Bußgeld fällig, zudem drei Punkte in Flensburg.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt