Folgende Strafen drohen bei Nichtbefolgen der Vorschriften zur Gurtanlegepflicht bzw. Kindersicherungspflicht:
Wird der Sicherheitsgurt nicht angelegt, droht ein Bußgeld von 30 Euro.
Wird ein Kind in einem Fahrzeug mitgenommen, ohne dass eine vorschriftsmäßige Sicherung vorgenommen, aber eine Rückhalteeinrichtung verwendet wurde, wird ein Bußgeld von 30 Euro erhoben.
Werden mehrere Kinder in einem Fahrzeug mitgenommen und dabei nicht vorschriftsmäßig gesichert, allerdings eine Rückhalteeinrichtung verwendet, werden 35 Euro Bußgeld fällig.
Bei Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung wird ein Bußgeld von 40 Euro erhoben, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
Werden mehrere Kinder in einem Fahrzeug mitgenommen, ohne dass eine Rückhalteeinrichtung verwendet wird, werden 50 Euro Bußgeld erhoben, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt