Wird in einem Tunnel ohne Abblendlicht gefahren, zieht das ein Bußgeld von 10 Euro nach sich.
Sollte in einem Tunnel ohne Abblendlicht gefahren werden und so andere gefährdet sein, werden 15 Euro Bußgeld fällig.
Wird in einem Tunnel ohne Abblendlicht gefahren und tritt dabei Sachbeschädigung ein, wird das mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet.
Das Wenden in einem Tunnel wird mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Sollte in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt gehalten werden, wird das mit 20 Euro Bußgeld bestraft.
Wenn in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt geparkt werden, wird dafür ein Bußgeld von 25 Euro fällig.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt