Bußgeldkatalog
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Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel

Wird in einem Tunnel ohne Abblendlicht gefahren, zieht das ein Bußgeld von 10 Euro nach sich.

Sollte in einem Tunnel ohne Abblendlicht gefahren werden und so andere gefährdet sein, werden 15 Euro Bußgeld fällig.

Wird in einem Tunnel ohne Abblendlicht gefahren und tritt dabei Sachbeschädigung ein, wird das mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet.

Das Wenden in einem Tunnel wird mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Sollte in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt gehalten werden, wird das mit 20 Euro Bußgeld bestraft.

Wenn in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt geparkt werden, wird dafür ein Bußgeld von 25 Euro fällig.

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Erste Schritte
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