Liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) vor, werden im Falle tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht, z.B. bei einem Unfall im ruhenden Verkehr, geringem Sachschaden bzw. einer nachträglichen Meldung innerhalb von 24 Stunden) fünf Punkte in Flensburg fällig. Alle anderen Fälle von Fahrerflucht werden mit sieben Punkten in Flensburg bestraft.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt