Bußgeldkatalog
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Fahrerflucht

Liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) vor, werden im Falle tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht, z.B. bei einem Unfall im ruhenden Verkehr, geringem Sachschaden bzw. einer nachträglichen Meldung innerhalb von 24 Stunden) fünf Punkte in Flensburg fällig. Alle anderen Fälle von Fahrerflucht werden mit sieben Punkten in Flensburg bestraft.

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