Lkw, Busse und andere Kraftfahrzeuge, für die eine Sicherheitsüberprüfung vorgesehen ist, müssen in bestimmten zeitlichen Intervallen vorgeführt werden. Unterbleibt das, drohen folgenden Bußen.
Bei einer Fristüberschreitung von bis zu zwei Monaten wird ein Bußgeld von 15 Euro erhoben.
Bei einer Fristüberschreitung von zwei bis vier Monaten wird ein Bußgeld von 25 Euro erhoben.
Bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten wird ein Bußgeld von 40 Euro erhoben, zusätzlich erhält man einen Punkt in Flensburg.
Bei einer Fristüberschreitung von mehr als acht Monaten wird ein Bußgeld von 75 Euro erhoben, zusätzlich erhält man zwei Punkte in Flensburg.
Bei Pkw, Krafträdern oder sonstigen Kraftfahrzeugen, die nicht fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden, drohen folgenden Ahndungen:
Bei einer Fristüberschreitung von zwei bis vier Monaten wird ein Bußgeld von 15 Euro erhoben.
Bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten wird ein Bußgeld von 25 Euro erhoben.
Bei einer Fristüberschreitung von mehr als acht Monaten wird ein Bußgeld von 40 Euro erhoben, zusätzlich erhält man zwei Punkte in Flensburg.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/hAlkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 PromilleGeschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Geschwindigkeit überschritten (innerorts) Geschwindigkeit überschritten (außerorts)Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt